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Natur- und Denkmalschutz
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Rheinansicht mit Siebengebirge,
Kupferstich, Wenzel Hollar, um 1632/34.
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Eine für die Landschaft
des Siebengebirges entscheidende Wende vollzieht sich in einigen Jahrzehnten
um 1800. In dieser Zeit entsteht - unter dem vielfältigen Einfluß
geistiger und wirtschaftlicher Veränderungen - ein neues Landschaftsbewußtsein,
das sich in der Region nachhaltig auswirkt.
Die bis dahin "traditionelle" Wahrnehmung
wurde bestimmt durch ökonomische Aspekte. Das Siebengebirge war für
die weite Umgebung hauptsächlich wegen seiner Steinvorkommen interessant
- eine Sichtweise, die ihren Niederschlag etwa in einer Legende findet,
die im 19. Jahrhundert in rheinischen Sagensammlungen auftaucht.
Als einst viele Ritter des Landes beisammen
waren, zeigten sie einander auch ihre Ringe und jeder rühmte seine
kostbaren Edelsteine, die er darin hätte. Da wies der Burggraf Johann
von Drachenfels auch seinen Ring vor, darin hatte er ein Stückchen
von den Hausteinen seines Berges fassen lassen, und er meinte, der könne
es mit denen der anderen Herren an Wert aufnehmen. Alle lachten ihn aus,
er aber fuhr fort: „Er glänzt nicht so wie eure; aber der bringt mir
jährlich viele hundert Gulden ein von den kölnischen Domherren,
die den Stein zum Kirchenbau brauchen; was nützen euch dagegen eure
Steine!
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Ansicht des Drachenfels,
Kupferstich, Matthäus Merian, 1646.
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Bildliche Darstellungen spiegeln
eine ähnliche Grundhaltung, indem sie sachlich über die Namen
der Berge und Schiffbarkeit des Flusses informieren oder auch Phänomene
wie die "Steinrutsche" vom Gipfelbereich des Drachenfels zum Rheinufer
markant hervorheben.
Als im Jahre 1773 ein Teil der Burgruine
auf dem Drachenfels in den Steinbruch abstürzt, der bereits weit in
das Areal der ehemaligen Burg hineinragt, veranlasst das einen Zeitgenossen
einige Jahre später zu kritischen Äußerungen, denen jedwede
Gefühle für einen etwaigen Erhaltungswert denkbar fremd sind:
Vor ohngefähr sieben oder zehn
Jahren ist wirklich ein solch fürchterlicher Klumpen herab-gerollt,
der die Weinstöcke sammt Wurzel ausgerissen hat und bis nahe an den
Wöls-dorfer Hof gelaufen ist. Unvernünftig und tollkühn
ist es gehandelt; es sollte verboten seyn, bis so nahe unter dem Thurme
zu graben und zu brechen (...) Warum so gefähr-liche Ruinen nicht
je eher je lieber geschleift? Nichts gleicht der schönen und
prächtigen Aussicht, die man von jenen beyden Bergen genießt.
(K. von Schönebeck, 1784)
Vor diesem Hintergrund kann es nicht verwundern,
daß es ein für die Beteiligten naheliegender Gedanke war, bei
Wiederaufnahme der Bauarbeiten zur Reparatur und schließlich Fertigstellung
des Kölner Doms im Jahre 1823 die Steinbrüche am Drachenfels
wieder in Betrieb zu nehmen. Die zwangsläufig absehbare Folge, nämlich
Abtragung der Bergkuppe und damit auch der markanten Burgruine, stimmte
nur wenige Zeitgenossen nachdenklich. Unter ihnen allerdings waren es einige
prominente, "romantisch" inspirierte, die sich zum Sprachrohr eines neuen
Zeitgeistes aufwarfen - unter ihnen (besonders folgenreich!) der preußische
Kronprinz Friedrich-Wilhelm. Auf entsprechende Presseberichte läßt
er eine Anfrage an den Oberpräsidenten der Rheinprovinz richten:
"Königliche Hoheit der Kronprinz
und die ganze Königliche Familie (...) interessieren sich lebhaft
für die Erhaltung der Ruine. (...) Endlich läßt Seine Kgl.
Hoheit der Kronprinz Ew. Excellenz ersuchen, so viel und so weit es die
bestehenden Gesetze gestatten, dem Unwesen der Zerstörung solcher
geschichtlicher Denkmäler zu steuern, welches gewöhnlich nur
aus Gewinnsucht hervorgeht. ..."
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Eingangskarte zum Drachenfels
(hier: Freikarte), 30.4.1834.
Aus ihrer Not machen die Steinhauer
eine Tugend: Zur Kompensation ihrer
enormen Verluste durch das Verbot
des Steinabbaus nutzen sie den
zunehmenden
Landschaftstourismus
- und kassieren Eintritt für den
Gipfelbereich!
"Die Person 5 Sgr [Silbergroschen]
- Für ein Esel 10 Sgr."
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Dieser Appell ist
tatsächlich erfolgreich: Der preußische König läßt
den Steinabbau am Drachenfels verbieten! In Ermangelung rechtlicher Handhaben
müssen hierfür zunächst Sicherheitsbedenken vorgeschoben
werden, die sich auf die Dauer als nicht haltbar erweisen. Nach jahrelangem
Rechtsstreit findet der staatliche Willkürakt erst im Kauf des Drachenfelsgipfels
seine nachträgliche Legitimation. Der Abschluß des Kaufvertrages
am 26. April 1836 steht damit am Ende einer Initiative, die schließlich
als eine der frühesten staatlichen Maßnahmen für den Natur-
und Denkmalschutz in die Geschichtsschreibung eingehen wird.
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Basaltsteinbrüche am Petersberg
und bei Oberkassel - hier als Beispiele "für die weitere Verwüstung
des Siebengebirges".
Die Abbildungen entstammen einer Kampfschrift des "Vereins zur Rettung
des Siebengebirges" aus dem Jahre 1886.

Die Rheinseite des Siebengebirges
in ihrer vielgepriesenen "Schönheit".
Farblithographie, C.G. Schütz / D. Havell, London 1820.
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Der Steinabbau an anderen Bergen
im Kernbereich des Siebengebirges geht allerdings weiter und nimmt sogar
zu. Besonders für den Ausbau der Verkehrswege - z.B. Straßen,
Einsenbahnen, Deichbauten - wird der bis dahin wegen seiner Härte
ungenutzte Basalt zum begehrten Baumaterial. Dadurch entstehen an vielen
Bergen des Siebengebirges neue Brüche, die das Landschaftsbild zunehmend
beeinträchtigen. Der Finkenberg bei Beuel wird fast ganz abgetragen;
besonders starke Schäden erleiden Petersberg und Ölberg.
Gegen diese Naturzerstörungen kämpfen
der 1869/70 gegründete "Verschönerungsverein für das Siebengebirge"
(VVS) und der 1886 gegründete, später im VVS aufgegangene "Verein
zur Rettung des Siebengebirges". Dieser erreicht die Stillegung eines besonders
auffälligen Steinbruchs am Petersberg. Den Ölberg rettet der
VVS 1899 durch Ankauf. Dabei unterstützt ihn der Oberpräsident
der Rheinprovinz Berthold Nasse.
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(zu den Abbildungen links:)
Lotterielose.
Bei seinen Bemühungen
zur Beschaffung von Finanzmitteln erwirkte der Verschönerungsverein
für das Siebengebirge die Genehmigung zur Durchführung von Lotterien.
Der Erlös einer ersten Ausspielung 1881 sollte für die Erhaltung
der Ruinen Heisterbach und Löwenburg verwendet werden. Da der erhoffte
Erfolg jedoch ausblieb, scheiterte die Rettung der baufällig gewordenen
Ruine Löwenburg.
Eine weitere Lotterie im
Jahre 1899 verlief erfolgreicher. Der Ertrag erlaubte den Ankauf etwa von
Steinbruchparzellen, um deren Betrieb stillzulegen und die Ausdehnung benachbarter
Betriebe zu behindern.
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"Vater
Rhein" vertreibt die Steinhauer am Drachenfels!
Illustration zur Siebengebirgslotterie 1899.
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Im Lauf der Zeit erwirbt der VVS über
800 Hektar im zentralen Gebirge. 1899 und 1902 verbietet der Regierungspräsident
in Köln die Neuanlage und Erweiterung von Steinbrüchen. Allmählich
werden alle Steinbrüche im Siebengebirge stillgelegt, die meisten
bis 1914, zuletzt um 1940 der Weilberg. Nur die Basaltsteinbrüche
Hühnerberg und Meerberg in der näheren Umgebung werden heute
noch betrieben.
1923 wird das Siebengebirge als eine der
ersten deutschen Landschaften zum Naturschutzgebiet erklärt. Verordnungen
aus späteren Jahren - zuletzt 1989 und 1991 - verstärken seinen
Schutz. Mit über 4800 Hektar ist es das größte Naturschutzgebiet
in Nordrhein-Westfalen. Der Erklärung zum Naturpark im Jahre 1958
folgt 1971 die Verleihung des Europa-Diploms des Europarates - eine Auszeichnung
für hervorragend schöne, schutzwürdige und naturwissenschaftlich
bedeutsame Landschaften.
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